Damit ist diese Sondergemeinschaft dem Ziel der öffentlichen Anerkennung schneller näher gekommen als dem Datum für den Weltuntergang. Fast flächendeckend sind die „Zeugen“ rechtlich den großen Kirchen gleichgestellt. Nunmehr steht ihnen zu, Kirchensteuern einzuziehen, konfessionelle Kindergärten zu führen und Religionsunterricht an den Schulen anzubieten. Nur noch wenige Bundesländer wehren sich gegen die Zulassung und stehen im Rechtsstreit.
Anspruch auf Zulassung bei Einhaltung von Recht und Gesetz
Die Gesetze in Deutschland unterscheiden nicht zwischen guten und weniger guten Religionen, meint Professor Michael Germann von der Universität Halle-Wittenberg. Es seien ganz formale Kriterien. Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft, die sich stabil organisiere und sich an die Gesetze halte, hat, so der Mann für Staatskirchenrecht, Anspruch auf den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“.
Bessere Aufklärung vor Gefahren
Gerade deshalb bedarf es eines erhöhten Engagements, Menschen über die Irrlehren der „Zeugen“ aufzuklären, vor einer Vereinnahmung zu warnen und ihnen die Erfahrungen von Aussteigern vor Augen zu halten, die oft Furchtbares erlebt und mit ihren sozialen Bindungen im Familien- und Freundeskreis gebrochen haben. Hier bietet die Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen Hilfen an.