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Katholische Kirche darf sich weiter christlich nennen

Quelle: idea.de

Verwaltungsgericht weist Klage von „Universelles Leben“ zurück.
Freiburg (idea) – Die römisch-katholische Kirche darf sich weiter christlich nennen. Eine Klage von Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit“ gegen die Verwendung des Begriffs hat das Verwaltungsgericht Freiburg am 10. Februar als unzulässig zurückgewiesen.
 

Nach Ansicht der sich auch als „Urchristen“ bezeichnenden Gruppe steht das Verhalten der katholischen Kirche – vertreten durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch – im Widerspruch zur Lehre von Jesus Christus. Die Kirche sei deshalb nicht berechtigt, sich weiter „christlich“ zu nennen. Die Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung mit der fehlenden Klagebefugnis der Antragsteller. Es sei nicht ersichtlich, dass deren Rechte verletzt seien, weil die katholische Kirche die Bezeichnung „christlich“ verwende. Die Kläger seien auch nicht zur Wahrnehmung oder Durchsetzung des „Persönlichkeitsrechts von Jesus Christus“ berechtigt. Dem Anwalt des Erzbistums Freiburg, Ulrich Heidenreich, zufolge kann jemand das Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen nur wahrnehmen, wenn er zu dessen Lebzeiten beauftragt worden sei. Eine ähnliche Klage hat die Gruppe auch gegen die EKD eingereicht. Am 16. März wird das Verwaltungsgericht Hannover entscheiden. Die Gemeinschaft „Das Universelle Leben“ geht zurück auf das 1977 von der „Prophetin“ Gabriele Wittek (76) gegründete „Heimholungswerk Jesu Christi“, das 1984 umbenannt wurde. Kirchliche Weltanschauungsbeauftragte betrachten die Gruppe als Sekte. Zu ihren Lehren gehöre, dass Gott den Bund mit den Menschen aufgekündigt und sich stattdessen mit den Tieren, Pflanzen und Steinen verbunden habe. In ihrer Zeitschrift werde behauptet, dass die Bibel nicht Gottes Wort sei. Schätzungen zufolge hat die Gemeinschaft bis zu 5.000 Anhänger in Deutschland, weltweit etwa 10.000.

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